Betrügerin begründet Taten mit ihrer Spielsucht

Trier · Der Prozess um den Fall, bei dem eine 33-jährige Frau einen Geistlichen um 65.000 Euro betrogen haben soll, wird heute vor dem Landgericht in Trier neu verhandelt. Die Beschuldigte hatte Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Bernkastel-Kues vom Juni 2010 eingelegt. Dort war sie zu 30 Monaten Haft verurteilt worden.

Betrügerin begründet Taten mit ihrer Spielsucht
Foto: Cheryl Cadamuro

In der aktuellen Verhandlung geht es vor allem um die Spielsucht der Frau, die nach ihrer Aussage auch dazu geführt habe, dass sie den Geistlichen aus Bernkastel-Wehlen immer wieder um Geld gebeten hat.

Sie hatte zunächst 320 Euro erbettelt, die sie wieder zurückzahlen wollte. Später hatte sie sich als Bankangestellte ausgegeben, die die angebliche hilfsbedürftige Frau unterstützt. So hatte sie den Pfarrer immer wieder um Beträge im vierstelligen Bereich gebeten, damit die Frau ihr Konto ausgleichen und einen Kredit erhalten könne. Erst das hätte die Rückzahlung des Geldes ermöglicht. Vor dem Landgericht sagt die 33-Jährige aus, dass sie nie versprochen habe, das ganze Geld zurückzuzahlen. Sie habe aber immer gehofft nach einem eventuellen Spielgewinn einen Teil der Schulden bezahlen zu können.

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