Bettensteuer: Hoteliers wollen mehr als nur ihr Geld zurück

Trier · Geld zurück für alle - das fordert Gereon Haumann vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Sachen Kultur- und Tourismusabgabe. Außerdem stellt er in Aussicht, Trier müsse auch für die Kosten aufkommen, die den Hoteliers durch die "Bettensteuer" entstanden sind.

Trier. Gereon Haumann ist empört. "Das ist ein grobes Foulspiel!" Haumann, Hotelier aus Horath (Kreis Bernkastel-Wittlich), ist Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Rheinland-Pfalz. Für Empörung gesorgt hat bei ihm die gestrige Berichterstattung des TV zur Reaktion von Stadtverwaltung und Stadtratsfraktionen auf das Urteil zur Trierer Kultur- und Tourismusabgabe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leizpig hatte die entsprechende Satzung am 11. Juli für unwirksam erklärt, weil bei dieser auch "Bettensteuer" genannten Abgabe (ein Euro pro Erwachsenem und Nacht) nicht zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen unterschieden wurde. Kultur - und Wirtschaftsdezernent Thomas Egger und die Mehrheit der Stadtratsfraktionen wollen dennoch an der Abgabe festhalten, wenn die Satzung geändert worden ist. Die Stadt will mindestens den 40 Hoteliers, die Widerspruch eingelegt hatten, ihr Geld zurückerstatten, womöglich auch allen 140 Betrieben, die seit Einführung der Abgabe zahlen mussten.
Haumann sagt: "Die Stadt muss selbstverständlich an alle Hoteliers das Geld zurückerstatten, da gibt es gar keine Diskussionen." Das werde die Urteilsbegründung auch zeigen. Sollte die Stadt anderes erwägen, könne sie sich erneut auf rechtliche Schritte gefasst machen. Außerdem stellt Haumann in Aussicht, dass es mit der Rückzahlung der insgesamt rund 700 000 Euro in Trier womöglich nicht getan ist. "Den Hotels sind durch die Einführung Kosten entstanden. Diesen Aufwand muss die Stadt ersetzen." Die Umstellung der EDV habe bei den Hotels zwischen 2000 und 8000 Euro gekostet. "Diese Kosten sind allein der Voreiligkeit der Stadtväter in Trier und Bingen zuzuschreiben", sagt Haumann. Auch in Bingen war eine Bettensteuer eingeführt worden. Die Stadt hatte gleich nach dem Urteil die Rückzahlung in Aussicht gestellt.
Ein Teil der Hotels hatte die Kultur- und Tourismusabgabe den Gästen in Rechnung gestellt. Auch hier könnten für beide Städte noch Kosten entstehen, sagt Haumann. "Wenn Gäste ihr Geld zurückfordern, haben die Hotels dadurch ebenfalls Buchungskosten, die sie nicht zu verantworten haben." Wie hoch die seien, könne man noch nicht absehen, aber erste Rückforderungen seien bereits bei einzelnen Hotels eingegangen. Dass die Stadtratsfraktionen in Trier an einer geänderten Satzung festhalten wollen, bringt Haumann regelrecht aufs Bäumchen. Das Leipziger Urteil sei eine "schallende Ohrfeige" für die Kommunen gewesen. "Es ist pure Heuchelei und Verlogenheit der Kommunalpolitiker: Die wollen mit der Abgabe nichts für den Tourismus tun, sondern ihre Haushalte sanieren." Eine Unterscheidung zwischen beruflichen und privaten Übernachtungen sei nicht praktikabel. Die Hotelmitarbeiter könnten nicht zu Steuerfahndern gemacht werden. Haumanns Fazit: "Die Hoteliers sind bereit, sich an der Finanzierung des Tourismus in den Kommunen zu beteiligen. Das kann auf freiwilliger Basis geschehen oder über eine Fremdenverkehrsabgabe - aber auf keinen Fall über die Bettensteuer."

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