Bewährungsstrafe für Ex-Geschäftsführer der Trierer Handwerkskammer

Trier/Koblenz · Josef A., bis 2008 Geschäftsführer der Trierer Handwerkskammer, ist am Mittwoch vor dem Landgericht Koblenz zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

 Das Landgericht Koblenz verhandelt den HWK-Skandal. TV-Foto: Ch. Wolff

Das Landgericht Koblenz verhandelt den HWK-Skandal. TV-Foto: Ch. Wolff

Foto: (g_geld )

Acht Fälle vorsätzlichen Subventionsbetrugs seien dem 60-Jährigen zweifelsfrei nachweisbar, begründete Richter Torsten Bonin das Urteil. Die Taten liegen teilweise mehr als zehn Jahre zurück, die Staatsanwaltschaft hatte mehr als sechs Jahre ermittelt, die Verhandlung im September 2015 begonnen. A habe als den Betrug, bei dem öffentlichen Fördergeldgebern über Jahre überhöhte Abrechnungen gestellt wurden, "gebilligt und gedeckt", sagte Richter Bonin. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate auf Bewährung gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. A selbst blieb bis zum letzten Verhandlungstag dabei, von dem Betrug nichts gewusst zu haben.Mehr zum Thema

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