Bewährungsstrafe für Randalierer

Trier · Das Landgericht hat einen 41-jährigen Trierer wegen zahlreicher Delikte zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann soll in Geschäften und Gaststätten randaliert und Menschen angegriffen haben.

Trier. Bedrohung, Sachbeschädigung in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung in zwei Fällen sowie versuchte Erpressung zusammen mit vorsätzlicher Körperverletzung - diese Delikte soll ein 41-jähriger Trierer im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben.
Das Landgericht hat den Mann, der an paranoider Schizophrenie leiden und erhebliche Alkoholprobleme haben soll, deshalb zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht hat ebenfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Freiheitsstrafe und Unterbringung wurden zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann war angeklagt, in Trierer Geschäften, Gaststätten und Kneipen randaliert und dort Besucher teils mit dem Tod bedroht zu haben.
In einem Fall soll er einen Stein durch eine Fensterscheibe geworfen und den Kopf eines Besuchers knapp verfehlt haben. Weiterhin vorgeworfen wurde ihm, seine ehemalige Lebensgefährtin bedroht und geschlagen zu haben. red

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