Bewährungsstrafe nach Missbrauch - Landgericht verurteilt 37-jährigen Trierer

Trier · Ein 37-jähriger Trierer ist wegen sexuellen Kindermissbrauchs in drei Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht ordnete Führungsaufsicht an.

 Das Trierer Landgericht

Das Trierer Landgericht

Foto: Friedemann Vetter

Die Erste Große Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richter Albrecht Keimburg hat bereits am ersten Verhandlungstag ein Urteil gefällt. Demnach missbrauchte der Angeklagte seinen damals zehnjährigen Cousin an drei Tagen im Jahr 2011, wobei er den Jungen in einem Fall mit Gewalt dazu nötigte, sexuelle Handlungen an sich zu dulden.

Der Angeklagte besuchte die Familie seines Cousins damals regelmäßig. Ebenso oft hielt sich sein Cousin in der Wohnung des Angeklagten auf.

Der 37-Jährige war bereits einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getreten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Kammer stellte ihn zudem unter Führungsaufsicht.

Führungsaufsicht nach Paragraf 68a Strafgesetzbuch bedeutet, dass der Verurteilte nicht nur einen Bewährungshelfer bekommt, sondern auch einer Aufsichtsstelle untersteht. Diese überwacht sein Verhalten und die Erfüllung der Weisungen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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