Autofahrer vor Gericht Nach tödlichem Unfall mit Radler in Trier: Nach zwei Jahren ist ein Urteil da

Trier · Ein 84-jähriger Radfahrer ist im Oktober 2021 nach einem Unfall gestorben. Ein Autofahrer hat ihn an einer Engstelle an einem Zebrastreifen überholt. Zwei Jahre danach steht die Strafe fest, mit der das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht.

Obwohl es sehr eng ist: An diesem Zebrastreifen in der Loebstraße in Trier hat ein Autofahrer im Oktober 2021 versucht, einen Radfahrer zu überholen. Der Radler ist gestürzt und wenige Tage später im Krankenhaus gestorben.

Obwohl es sehr eng ist: An diesem Zebrastreifen in der Loebstraße in Trier hat ein Autofahrer im Oktober 2021 versucht, einen Radfahrer zu überholen. Der Radler ist gestürzt und wenige Tage später im Krankenhaus gestorben.

Foto: Dieter Soltau

Ein Radfahrer fährt am 23. Oktober 2021, einem Samstagnachmittag, 17 Uhr, mit seinem E-Bike auf der Loebstraße in Richtung Trier-Ruwer. Hinter ihm ist ein Autofahrer. Er kommt näher. An der Einmündung der Dasbachstraße entscheidet er, dass er den Radler überholen will. Er schätzt die Situation offenbar vollkommen falsch ein. Erst auf Höhe eines Zebrastreifens samt Fahrbahnverengung ist er neben dem Fahrrad, das kurz zuvor einen Schlenker nach links macht – vermutlich, um einem Gullideckel auszuweichen. Dann kracht es. Der Außenspiegel des Skoda Octavia erwischt den Radfahrer so hart, dass der Spiegel später nur noch an der Halterung herunterhängt. Der Radler, der keinen Helm trägt, prallt auf die Motorhaube und an die rechte Seite des Dachs. Mit seinem Fahrrad bleibt er am Rand der Straße liegen.