Bewährungsstrafen nach versuchtem Betrug

Trier · Trier (red) Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat drei Männer zwischen 31 und 45 Jahren zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren, einem Jahr und neun Monaten sowie eines Jahr und sechs Monaten verurteilt. Alle Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt.

Den drei niederländischen Staatsangehörigen wurde vorgeworfen, im August 2016 versucht zu haben, einem Autohändler in Trier gefälschte Kreditkarten vorzulegen, um einen hochwertigen Wagen (Wert: rund 70 000 Euro) zu erhalten.
Das Fahrzeug sollte wohl zunächst auf der Grundlage der vorgelegten, teilweise gefälschten Dokumente und unter Leistung einer Anzahlung sowie Kaution für einige Tage gemietet werden. Eine Rückgabe soll aber von Anfang an nicht geplant gewesen sein. Damals wurde dieses Vorgehen europaweit praktiziert und führte zu vielen Schadensfällen. Deshalb waren die Verantwortlichen des Autohauses den Angeklagten gegenüber misstrauisch und entdeckten, dass die Kreditkarten gefälscht aussehen. Bei der verabredeten Abholung des Fahrzeugs in Trier wurden die Angeklagten festgenommen.
Zwei der Angeklagten sind in ihrem Heimatland bereits erheblich und auch teilweise einschlägig vorbestraft. Ein Angeklagter ist noch nicht aktenkundig geworden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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