Bewährungsstrafen wegen Drogenhandels

Trier · Trier (red) Das Landgericht Trier hat am Donnerstag drei Männer wegen Drogenhandels verurteilt. Die Erste Große Jugendkammer befand die Angeklagten für schuldig der bandenmäßigen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 13 Fällen, davon in elf Fällen in Tateinheit mit bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.


Ein 31-Jähriger und ein 22-Jähriger wurden jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, ein 20-Jähriger zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren. Die Vollstreckung aller Strafen wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Ein Geldbetrag von 11 825 Euro aus dem Vermögen der Angeklagten wird eingezogen. Für diesen Betrag haften die Angeklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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