Bis zu 69 Kreuze möglich

TRIER. (red) Ein Wahlmarathon steht den Trierern am Sonntag, 13. Juni, bevor: Neben der Europawahl entscheiden sie über die 52 Mitglieder des neuen Stadtrats. Außerdem werden 19 Ortsvorsteher und die Mitglieder der 19 Ortsbeiräte gewählt.

Beim Stadtrat und Ortsbeirat hat der Wähler maximal so viele Stimmen wie Mandate vergeben werden. Er kann alle Stimmen einer Liste geben, er kann sie aber auch auf einzelne Bewerber einer oder mehrerer Gruppierungen verteilen. Der Bewohner eines großen Trierer Stadtteils wie Ehrang kann maximal 69 Stimmen abgeben. Die Abgabefrist für die Wahlvorschläge endet am Montag, 3. Mai, 18 Uhr. Formulare für die Anmeldung stehen als PDF-Datei zum Herunterladen im Internet: www trier.de/wahlen. Die Vordrucke können aber auch im Wahlbüro, Saarstraße 2, abgeholt oder per E-Mail ( wahlen@trier.de) bestellt werden. Polen, Ungarn oder Litauer, die in Trier leben, können auch über die Zusammensetzung der Kommunalgremien mit entscheiden: Rechtzeitig vor der Wahl werden ihre Heimatstaaten Mitglieder der EU. Weitere Länder, die zum 1. Mai beitreten und für deren Staatsangehörige auch diese Neuerung gilt, sind Estland, Lettland, Malta, Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Zypern. Von dieser Neuregelung sind nach Angaben von Thomas Görgen, Leiter des Wahlbüros im Rathaus, in Trier insgesamt etwa 400 Personen betroffen.Nur Deutsche sind automatisch registriert

An der Stadtratswahl kann teilnehmen, wer am 13. Juni das 18. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher oder Bürger eines EU-Landes ist und seinen Hauptwohnsitz seit drei Monaten in Trier hat. Bei der Kommunalwahl dürfen nach jetzigem Stand 78 669 Personen ihre Stimme abgeben, bei der Europawahl sind es 76 154. Grund der Differenz: Bei der Europawahl sind nur Deutsche automatisch registriert. Bürger anderer EU-Staaten, die in Trier ihre Stimme abgeben wollen, müssen bis Sonntag, 23. Mai, einen Antrag stellen. Für die Bestimmung der Ortsbeiräte und Ortsvorsteher muss der Wähler seit drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in dem jeweiligen Stadtteil haben. Wer zwischen Mitte März und Mitte Juni umzieht, kann weder am alten noch am neuen Hauptwohnsitz über Ortsbeirat und Ortsvorsteher mitentscheiden. Erreicht am Sonntag, 13. Juni, in einem Stadtteil kein Ortsvorsteher-Kandidat die absolute Mehrheit, folgt am Sonntag, 27. Juni, die Stichwahl.

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