Bitte zur Kasse!

TRIER. Für einen Eintrag in ein "Öffentliches Handels- und Gewerberegister" will die "Abomarketing SL & Co KG" von Trierer Unternehmen 1294 Euro kassieren. Die Handwerkskammer warnt: Wer das Schreiben genau liest, wird feststellen, dass es mit dem in der Zuständigkeit der Amtsgerichte liegenden öffentlichen Handelsregister nichts zu tun hat.

"Das Schreiben erweckt den Eindruck, es komme von der öffentlichen Hand", berichtet Andreas Büchel. "ÖHG Öffentliches Handels- und Gewerberegister" steht groß über dem Brief, den auch seine GmbH erhalten hat. Amtlich wirkt auch die Erwähnung des Amtsgerichts Wittlich, das tatsächlich für alle Handelsregister-Eintragungen im alten Regierungsbezirk Trier zuständig ist. Aber das Schreiben kommt nicht vom Amtsgericht Wittlich. "Deutsche Repräsentanz Verlag für Gewerbeeintragungen SL" steht am oberen Ende des Schreibens. Die Bankverbindung nennt eine "Abomarketing SL & Co KG" als Zahlungsempfänger. Die Gesellschaft bittet zur Kasse: 1294 Euro sollte die Büchel GmbH, ein Trierer Installations- und Heizungsbauunternehmen, für den angebotenen Eintrag zahlen. Amtlicher Eindruck, privates Angebot

Die Firma zahlte nicht. "Wenn man dieses Schreiben genau liest, sieht man, dass es mit dem eigentlichen Handelsregister nichts zu tun hat", sagt Andreas Büchel. Neben dem "utopisch hohen Preis" stört Büchel dabei vor allem eines: "Der Brief soll einen öffentlich-amtlichen Eindruck machen und damit offenbar darüber hinwegtäuschen, dass es um ein rein privates Angebot geht." Tatsächlich lässt die Gesellschaft - in wesentlich kleinerer Schrift - die Katze aus dem Sack. "Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass unser Unternehmen Daten über einzelne Firmen sammelt und die Möglichkeit besteht, bei uns über diese Firmen Auskunft zu erhalten." Hier taucht auch der Firmensitz des "Verlags für Gewerbeeintragungen" auf: Barcelona. Handwerkskammerpräsident Rudi Müller kennt diese Vorgehensweise. "Momentan haben wir im Durchschnitt zwei Firmen pro Woche, die auf diese Weise zu Geld kommen wollen. Strafrechtlich kommt man denen nicht bei, obwohl sie jemanden reinlegen wollen." Dennoch sei diese Vorgehensweise kein Betrug. "Es steht ja alles drin", sagt Müller. "Wer das Schreiben genau liest, erkennt, dass es sich nicht um das offizielle Handelsregister handelt." Doch wer sich von dem amtlichen Eindruck blenden lässt und den Auftrag unterschreibt oder sogar das Geld überweist, hat einen schweren Stand. "Manche dieser Auseinandersetzungen enden mit einem Vergleich", erklärt der Präsident der Handwerkskammer Trier. Die betroffene Firma zahlt einen Betrag bis zu 250 Euro, und die Sache ist erledigt. "Wenn nur zehn von 1000 angeschriebenen Firmen zu der Zahlung bereit sind, ist das ein ordentlicher Verdienst."

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