Blickfang auf wackeligem Boden

TRIER. (LH) Jeder "normale" Bürger hätte wahrscheinlich seine liebe Müh’ und Not mit Sankt Bürokratius, wollte er eine Werbetafel an einer Bundesstraße anbringen. Anders die Stadt Trier. Man brauche dafür keine Genehmigung, behauptet die Kommune. Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr (LSV) in Trier sieht das völlig anders.

 Städtischer Grund und Boden oder "Bauverbotszone"? Die Frage, welche Qualität des Standorts der Werbetafel an der B 53 die maßgebliche sei, sorgt derzeit für Differenzen zwischen dem Trierer Rathaus und dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr.Foto: Ludwig Hoff

Städtischer Grund und Boden oder "Bauverbotszone"? Die Frage, welche Qualität des Standorts der Werbetafel an der B 53 die maßgebliche sei, sorgt derzeit für Differenzen zwischen dem Trierer Rathaus und dem Landesbetrieb Straßen und Verkehr.Foto: Ludwig Hoff

An der Bundesstraße B 53 zwischen Trier-Biewer und Trier-Pallien steht eine Werbetafel der Stadt Trier mit Hinweis auf deren Internet-Auftritt. Das Pikante daran: Die laut LSV erforderliche "anbaurechtliche Genehmigung" liegt nach Auskunft der Behörde weder vor, noch wurde ein Antrag dafür von der Stadt eingereicht. Ja mehr noch: Die Werbeanlage sei überhaupt nicht "genehmigungsfähig", heißt es beim LSV. Dessen Mitarbeiter Klaus Wagner sagt: "Üblicherweise werden wir am Baugenehmigungsverfahren an einer freien Strecke beteiligt." Zwar wurden durch die Stadt gleich an mehreren Einfallstraßen die doppeltürmigen Werbeträger in einer Größe von deutlich mehr als einem Quadratmeter aufgestellt. Doch nur die Werbeanlage zwischen den beiden Stadtteilen ruft den LSV auf den Plan. Denn dort sei die "freie Strecke" der B 53 tangiert. Für solche Straßenabschnitte außerhalb der Ortsdurchfahrten würden "Bauverbotszonen" beziehungsweise "Anbaubeschränkungszonen" gelten, moniert die Behörde. Im Klartext: Der Bereich entlang einer Bundesstraße müsse frei bleiben, weil sich Werbeanlagen nachteilig auf den Verkehr auswirkten, indem sie die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf sich zögen. Auf die Frage nach der fehlenden Genehmigung hieß es aus dem Trierer Rathaus: "Wenn die Verwaltung auf eigenem Grund und Boden eine solche Werbeanlage aufstellt, braucht sie keine Genehmigung." Die Stadt sei "Straßenbaubehörde und Straßenbaulastträger und Sondernutzer des öffentlichen Straßenraumes" zugleich, erklärte die städtische Pressestelle auf TV-Anfrage. Sogar eine "Privatperson" brauche keine Genehmigung einzuholen, wolle sie auf dem eigenen Grundstück eine Werbetafel installieren. Ausnahmen gebe es lediglich im Stadtkern, wegen des Denkmalschutzes. Darf die Werbetafel also nun stehen bleiben? Nach Auskunft von LSV-Sachbearbeiter Manfred Johannes wird bei einer Besprechung mit der Stadt "dieses Schild ein Thema sein". Ehe man sich gegenseitig schreibe, werde der LSV das Gespräch suchen. Es sei nicht "der richtige Weg", wie die Stadt bei der Werbefläche vorgegangen sei. Gleichwohl werde man nicht "direkt mit Knüppeln aufeinander einschlagen", sagte Johannes, der die gute Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Landesbetrieb lobte. Allerdings erwarte der LSV von der Stadt eine Erklärung. Wie die Angelegenheit ausgehe, sei für ihn völlig offen, sagte der LSV-Mitarbeiter.

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