Bordell-Verbot für Wohngebiet

Trier · Man sieht ihnen ihr Innenleben nicht an, aber in mehr als einem Dutzend Wohnhäusern in Trier haben sich Bordelle eingenistet. Die Stadt will diese verbieten. Das Verwaltungsgericht gibt ihr recht.

Trier. Jasmin, Maylle, Miss Bigbutterfly, Jin und Kara müssen umziehen. Bislang bietet das Asia-Team, wie sich die Frauen nennen, in einem Wohnhaus in der Eurener Straße 26 Sex gegen Geld an. Doch das Verwaltungsgericht hat den "bordellartigen Betrieb" verboten.
"Milieubedingte Unruhe"


Der Hausbesitzer und seine Hauptmieterin, die die Zimmer an die Prostituierten untervermietet, wollten ihren Rotlicht-Betrieb vor Gericht durchsetzen. Die Eurener Straße mit ihren vielen Imbissen, Friseuren und Handwerksbetrieben sei kein Wohn- und auch kein Mischgebiet, sondern trage Züge eines Gewerbegebiets. "Sonst hätte die Großraumdisco A 1 dort nie genehmigt werden dürfen", sagt Rechtsanwalt Alfred Bores, der Hauseigentümer und Hauptmieterin bei deren drei Einzelklagen vertritt. In Gewerbegebieten ist Prostitution grundsätzlich erlaubt. Die Stadtverwaltung hatte die Eurener Straße dagegen als Wohngebiet eingestuft, in dem gewerbliche Prostitution generell verboten ist (der TV berichtete).
Das Verwaltungsgericht hat nun erklärt, dass es egal sei, ob es sich bei der Eurener Straße um ein Wohn- oder Mischgebiet handelt. Ein bordellartiger Betrieb sei in beiden Fällen nicht zulässig. Selbst im Mischgebiet müsste man davon ausgehen, dass ein Bordell eine "milieubedingte Unruhe" mit sich brächte, die "das Wohnen wesentlich störe", erklärt Richter Reinhard Dierkes. Die Großraumdisco A 1 sei außerdem zu weit entfernt, um die Eurener Straße als Gewerbegebiet zu prägen.
Rechtsanwalt Bores will gegen die insgesamt drei Einzelurteile Berufungsverfahren beantragen. Ob diese Verfahren allerdings auch tatsächlich eingeleitet werden, ist unsicher: "Gründe, die Berufung zuzulassen, liegen nicht vor", hat Richter Dierkes unter allen drei Urteilsbegründungen vermerkt. Über die Berufung entscheiden muss das Oberverwaltungsgericht Koblenz.
Wird das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts rechtskräftig, bedeutet das wohl nicht nur das Ende für den Bordellbetrieb in der Eurener Straße 26. Der Gerichtsentscheid ist Grundlage für die Stadtverwaltung, gegen ähnliche Betriebe vorzugehen. Denn auf der Internetseite www.trierladies.de finden sich die Adressen von gut einem Dutzend Bordellen in Wohn- oder Mischgebieten in Trier - zum Beispiel in der Bollwerk-, der Aachener-, der Paulin- und der Luxemburgerstraße. "Wir werden bei allen bordellähnlichen Betrieben, die ähnlich wie in der Eurener Straße liegen, entsprechende Untersagungsverfügungen einleiten", bestätigt Rathaus-Pressesprecher Hans-Günther Lanfer auf TV-Nachfrage. In vier Fällen hat die Stadt bereits entsprechende Verbotsverfahren eingefädelt. Bei einem weiteren bordellartigen Betrieb wird derzeit geprüft, ob auch dieser untersagt werden kann.Meinung

Etappensieg ohne Konzept
Keine gewerbliche Prostitution in Wohn- und Mischgebieten: Das Verwaltungsgericht hat sein Urteil nicht aus der Luft gegriffen, sondern bezieht sich auf ähnliche Entscheidungen anderer Gerichte. Dass sich die Trie rer Richter ihrer Sache sicher sind, zeigt sich daran, dass sie für eine Berufung keine Gründe sehen. Die Stadt hat damit eine Rechtsgrundlage, um gegen weitere Bordelle vorzugehen, die sich mittlerweile in Wohnstraßen verteilt über das ganze Stadtgebiet angesiedelt haben. Lediglich verdrängt werden darf die Prostitution allerdings nicht! Denn die Nachfrage bleibt - und damit auch das Angebot. Vertriebene Bordelle werden sich an anderen Orten, möglicherweise ebenfalls unerlaubt neu einnisten. Oder die Straßenprostitution nimmt zu. Solange Ordnungsdezernent Thomas Egger das seit gut eineinhalb Jahren in Arbeit befindliche Konzept darüber, wo die Stadt Bordelle und Straßenprostitution erlauben und wie sie insgesamt mit diesem Milieu umgehen will, nicht vorlegt, ist das Verbot von Sex gegen Geld in Wohnhäusern nur ein Etappensieg. c.wolff@volksfreund.de

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