Bordelle "florieren"

TRIER. (ik) Die Stadtverwaltung weiß von acht Fällen von Prostitution in Trierer Wohngebieten und hält die bestehende Möglichkeit, auf Grundlage des Baurechts gegen solche Etablissements vorzugehen, für ausreichend. Das antwortete Dezernentin Christiane Horsch am Donnerstagabend im Stadtrat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion.

"Das ist ein Geschäft, das floriert." Der Verwaltung seien die "Anschriften von zirka acht Wohnungen bekannt, in denen im Wohngebiet der Prostitution nachgegangen" werde, sagte Dezernentin Christiane Horsch (CDU) bei der Stadtratssitzung vorgestern Abend. Sie geht davon aus, dass die Zahl der Fälle in Wirklichkeit um einiges höher liegt. Nach Beschwerden von Bürgern, die sich belästigt fühlten, hatte die CDU-Fraktion die Verwaltung um Auskunft über Dimensionen der Prostitution in Trierer Wohngebieten und mögliche Abhilfe gebeten. Eine Handhabe gegen diese Form der Prostitution bestehe auf Grundlage des Baurechts, sagte Horsch. "Eine derartige Nutzung ist mit dem bauplanungsrechtlichen Gebot der Rücksichtnahme unvereinbar." Diese Bestimmung sei "aus Sicht der Verwaltung eine ausreichende Rechtsgrundlage", um gegen Wohnungsprostitution einzuschreiten. Die Stadt hat in den ihr bekannten Fällen entsprechende Schritte eingeleitet. Der Weg bis zur Schließung eines Bordells im Wohngebiet kann allerdings lang sein: Anhörungsfrist, Widerspruchsmöglichkeit, Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht - bis zur Schließung verstreiche möglicherweise "eine größere Zeitspanne", erklärte die Dezernentin. Von rechtlichen Änderungen hält sie dennoch nichts. Die bestehende Sperrgebietsverordnung, die derzeit in Trier nur für die Straßenprostitution gilt, auf Wohnungsprostitution auszudehnen, würde nicht weiterhelfen, meint Horsch. Auch dann könne nicht schneller durchgegriffen werden. "Dadurch würde nur eine weitere Eingriffsgrundlage neben den ohnehin bestehenden bauaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten geschaffen, die in der praktischen Umsetzung jedoch keinen Vorteil bringen würde, weil der gleiche Verfahrensweg beschritten werden müsste." Vor allem aber hält die Dezernentin eine solche Ausdehnung für rechtlich nicht haltbar: Wohnungsprostitution dürfe nicht für das gesamte Stadtgerbiet verboten werden, argumentierte sie, solche flächendeckenden Regelungen habe das Oberverwaltungsgericht gerade gekippt.

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