Bordelle im Wohngebiet

Trier · Vermieter wollen ein Wohnhaus in der Eurener Straße in ein Bordell verwandeln. Die Stadt wehrt sich dagegen. Heute begutachtet das Verwaltungsgericht das Gebiet, um zu entscheiden, ob gewerbliche Prostitution dort zulässig ist oder nicht.

Trier. Es ist ein normales Wohnhaus in der Eurener Straße. Doch geht es nach den Besitzern, sollen dort keine üblichen Mieter mehr einziehen. Die Hausbesitzer wollen mindestens zwei Etagen an bis zu fünf Prostituierte vermieten, die dort ihrer Arbeit nachgehen sollen.
Stadt verbietet käuflichen Sex


Bei der Stadtverwaltung haben die Vermieter die gewerbliche Nutzung der Zimmer angemeldet. Das Rathaus hat die Einrichtung des "bordellähnlichen Betriebs" allerdings untersagt.
"Der betreffende Bereich der Eurener Straße ist baurechtlich als allgemeines Wohngebiet einzustufen", erklärt Rathaus-Pressesprecher Ralf Frühauf. In einem solchen allgemeinen Wohngebiet sind neben Wohnhäusern zwar auch Läden, Kneipen und Restaurants und auch so genannte "nicht störende" - also leise - Handwerksbetriebe erlaubt. "Ein Bordell allerdings nicht", sagt Frühauf. Denn von Bordellen oder ähnlichen Betrieben gehe laut Frühauf eine "regelmäßige Beeinträchtigung durch Zu- und Abgangsverkehr aus", die mit dem "Charakter eines Wohngebiets" und einem "störungsfreien Wohnen" nicht vereinbar seien.
Die Besitzer des Hauses sehen das anders und haben beim Trie rer Verwaltungsgericht Klage eingereicht. "Die Kläger argumentieren, dass es sich bei diesem Bereich der Eurener Straße in Nähe der Diskothek A 1 nicht um ein reines Wohngebiet handele, sondern wegen des nahen Gewerbegebiets ein bordellartiger Betrieb möglich ist", erklärt Heidi Heinen, Pressereferentin des Verwaltungsgerichts.
Am heutigen Dienstag treffen sich Gericht, Kläger und Vertreter der Stadtverwaltung um 12 Uhr zum Ortstermin. "Wir wollen beurteilen, wie die Eigenart der näheren Umgebung des besagten Hauses ist, um darauf basierend eine Entscheidung treffen zu können", sagt Heinen.
Das Urteil ist nicht nur für den Vermieter dieses Hauses interessant. Denn das Umfeld der Großdiskothek A 1, gelegen an der Einmündung der Hornstraße in die Eurener Straße, haben auch andere Bordellbetreiber im Blick: "Die städtische Bauaufsicht prüft zurzeit die Zulässigkeit von fünf entsprechenden Betrieben in der Umgebung der Diskothek", bestätigt Rathaussprecher Frühauf.
Disco zieht Rotlichtbranche an


Bislang sind in Trier 16 Appartements und Wohnungen gemeldet, die für gewerbliche Prostitution genutzt werden. Dazu kommen drei Bordelle, sieben Bars mit sexuellen Dienstleistungen und ein Betrieb, der "Dienstleistungen im Erotikbereich" anbietet. Wie viele Frauen und Männer privat in ihren eigenen Wohnungen Sex gegen Geld anbieten, ist nicht bekannt. "Diese reine Wohnungsprostitution ist nicht meldepflichtig, da es sich ordnungsrechtlich nicht um ein Gewerbe handelt", erklärt Rathaussprecher Frühauf. Beim Trierer Finanzamt waren zuletzt 65 Prostituierte aus Trier gemeldet.
Um der Rotlichtbranche in Trier einen festen rechtlichen Rahmen zu geben, bastelt Ordnungsdezernent Thomas Egger seit gut 1,5 Jahren an einem Gesamtkonzept. Darin soll unter anderem festgelegt werden, wohin der Straßenstrich in der Ruwerer Straße verlegt werden könnte und in welchen Gewerbegebieten die Ansiedlung von Bordellen erlaubt ist.
Wann das Konzept fertig sein soll, kann Dezernent Egger allerdings noch nicht sagen.

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