Bordelle unerwünscht

Erwartungsgemäß hat der Zweckverband Wirtschaftsförderung im Trierer Tal den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Trierweiler dahingehend geändert, dass bordellartige Betriebe künftig ausgeschlossen sind.

Trierweiler/Trier. (alf) "Wann ist denn mit der Klage zu rechnen?" Was einer in der Runde aussprach, geisterte wohl auch anderen Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wirtschaftsförderung im Trie rer Tal durch den Kopf, als sie am Freitag einmütig die Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet Trierweiler-Sirzenich als Satzung beschlossen hatten. Denn mit dem formalen Ausschluss weiterer Bordelle oder bordellartiger Einrichtungen im Bebauungsplan ist das letzte Wort, ob es denn tatsächlich bei den beiden bestehenden Herrenclubs bleibt, noch nicht gesprochen. Wie "Pearls"-Betreiber Rigo Wendt bereits mehrfach angekündigt hat, möchte er die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans durch eine Normenkontrollklage prüfen lassen. Die Frist zur Einreichung dieser Klage beträgt zwei Jahre. Wendt möchte innerhalb des Gewerbegebiets umziehen und in einem Anwesen in der Bergstraße einen Club eröffnen (der TV berichtete).Der Änderung des Bebauungsplans, wie er jetzt von der Verbandsversammlung unter Vorsitz des Trierer Oberbürgermeisters Klaus Jensen beschlossen wurde, waren eine öffentliche Auslegung vom 6. bis 20. August und eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange vorausgegangen. Weder von Behörden noch von Bürgern seien Anregungen eingegangen, sagte Zweckverbands-Geschäftsführer Lothar Weis.

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