Zurückgeblickt vor 25 Jahren Boutiquen statt Behörden

Trier verändert sein Gesicht. Der Einzelhandel ist in seiner Vielfalt gefährdet.“ Diese Aussagen stammen nicht aus dem Jahr 2019, sondern aus dem September 1994. Damals berichtet der TV über eine Untersuchung der Universität Mainz.

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Foto: TV/Lambrecht, Jana

Die Erkenntnisse könnten aktueller nicht sein. Von einer zunehmenden Filialisierung ist da die Rede auf Kosten des traditionellen Einzelhandels. Von steigenden Mietkosten und einer Abwanderung hin zu großen Einkaufszentren. Um diesem Prozess entgegenzuwirken soll die Stadt Trier aktiv werden. Nicht durch Mietstopps, sondern dadurch, dass Behörden, Bankzentralen oder Industrieverwaltungen an den Stadtrand verlegt werden. Der so gewonnene Platz in der City soll für Geschäftsräume zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sollen Mieten sinken. Im großen Umfang ist dieser Vorschlag von Behörden und Banken offensichtlich nicht beherzigt worden. Was hingegen stattfand war die Umnutzung von gewerblich genutzten Flächen wie das Paulin- und Volksfreundgeländes oder der Firma Laeis-Bucher in der Ostallee.
Eine nächtliche Tempo-30-Zone in der Trierer Paulinstraße fordert vor 25 Jahren eine Anwohnerinitiative. Es werde nachts zu schnell gefahren, sagen die Anwohner. Es soll eine Radaranlage installiert werden, „um der Raserei in dieser Straße Einhalt zu gebieten.“ Die Stadt blockt ab. Städtische Messungen hätten ergeben, dass kein Fahrzeug schneller als 70 Kilometer pro Stunde gefahren sei. Im Vergleich mit anderen verkehrsreichen Straßen in der Stadt sei es sogar vergleichsweise ruhig. Das Thema Tempo 30 war somit abgehakt.
Die Zeiten haben sich geändert. Denn inzwischen gibt es ein nächtliches Tempolimit von 30. Wenn auch nicht im Norden, sondern in der Saarstraße im Trierer Süden. Seit Mitte 2014. Und für einen geplanten Zeitraum von anderthalb Jahren, während dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) reduziert war. Das Ziel: Senkung des nächtlichen Verkehrslärms um drei Dezibel. Glaubt man den Messwerten, so hat das offensichtlich nie richtig funktioniert. Gleichwohl gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung weiter.
Harald Jansen

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