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Zum Bericht "43 Mal falscher Alarm in der Nacht - Streiche in Triers Asylbewerberheimen werden zum massiven Sicherheitsproblem" (TV vom 2. April):

Wenn 43 Mal Feuerwehr, Krankenfahrzeuge und Polizei zu den Alarmen ausrücken mussten, die durch Missbrauch der dortigen Notrufeinrichtungen ausgelöst wurden, müssen die Verantwortlichen reagieren. Zum Glück wurden die Rettungsdienste zur gleichen Zeit nicht an anderer Stelle bei einem echten Notfall gebraucht. Kosten (knapp 35 000 Euro allein durch Feuerwehreinsätze) entstehen durch diese Einsätze natürlich auch, auf denen die Stadt Trier und das Land Rheinland-Pfalz - also der Steuerzahler - sitzen bleiben. So war es absolut verständlich, dass die Verantwortlichen der Asylbewerberheime mit dem Entzug des Taschengeldes drohten, falls dieser Alarm-Missbrauch nicht aufhöre. Diese Sprache wurde verstanden, die falschen Alarme unterblieben. Dass das Multikulturelle Zentrum Trier (MKZ) nun vehement gegen diese Maßnahme protestierte, war auch vorherzusehen. Hier wäre das MKZ gut beraten gewesen, erst einmal die Bewohner der Asylheime darauf hinzuweisen, dass ein Missbrauch von Notrufen nach deutschem Recht eine Straftat (Paragraf 145 Strafgesetzbuch) darstellt und eine Zuwiderhandlung mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann. Aber nein: Nun bläst das MKZ dick in die Backen und klärt Heimleitung und Aufsichtsbehörde darüber auf, dass die Streichung des Taschengeldes - obwohl es nur eine sinnvolle Drohung war - in krassem Zusammenhang zu rechtsstaatlichen Grundsätzen stehe. Welch ein kluger, mutiger Hinweis. Ich hätte zur Problemlösung einen Vorschlag zu machen: Das MKZ könnte aus seinen Reihen Leute abstellen, die im Schichtdienst (zum Beispiel zwischen 22 und 6 Uhr) einige Wochen lang die Notrufeinrichtungen hüten und gleichzeitig die Heimbewohner über die Wichtigkeit dieser Einrichtungen aufklären. Ich würde mich mit einer Nachtschicht nach einigen Wochen daran beteiligen. Vielleicht wäre dies ein Ausweg oder gar die Lösung. Rechtsstaatliche Grundsätze würden hierdurch sicherlich nicht verletzt. Hans Scheuern, Newel

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