Stadtentwicklung Trier Brubacher Hof: Betroffener erhebt Normenkontrollklage 

Trier-Mariahof · Ein betroffener Landeigentümer am Brubacher Hof in Trier hat Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz erhoben. Die Klage richtet sich gegen die Satzung über die förmliche Feststellung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs.

 Die rote Linie beschreibt das aktuell geplante und reduzierte Wohngebiet Brubacher Hof. Gelb ist die ursprüngliche Planung zu erkennen.

Die rote Linie beschreibt das aktuell geplante und reduzierte Wohngebiet Brubacher Hof. Gelb ist die ursprüngliche Planung zu erkennen.

Foto: Stadtplanungsamt Trier

Das hat die Stadtverwaltung am Mittwochabend mitgeteilt. Der Stadtrat Trier hatte den entsprechenden Satzungsbeschluss in seiner Sitzung am 6. November mit 32 Ja-Stimmen bei 21 Nein-Stimmen getroffen.

Eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme dient dazu, zügig Bauland bereitstellen zu können. Aus Sicht der Stadt liegen die für dieses Verfahren nötigen Voraussetzungen vor. „Dies haben umfangreiche vorbereitende Untersuchungen ergeben, deren Ergebnisse Teil des Stadtratsbeschlusses waren und an denen Eigentümer und Betroffene sowie die öffentlichen Aufgabenträger bereits beteiligt wurden“, sagt dazu Verwaltungssprecher Michael Schmitz. Die Verwaltung verweist darauf, dass die Stadt bereits mehrfach städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt habe.
Die Normenkontrollklage kommt aus Sicht der Stadt nicht überraschend. „Es ist das gute Recht der Kläger, das zu tun“, sagt Baudezernent Andreas Ludwig. „Wir sehen der Klage gelassen entgegen und halten unsere Rechtsauffassung für überzeugend.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort