Brutaler Raubüberfall auf Rentner: Gericht rollt Verfahren wegen Formfehlers neu auf

Trier · Eines der schwersten Verbrechen der vergangenen Jahre in Trier wird ab Montag, 7. November, neu verhandelt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Trierer Landgerichts wegen eines Formfehlers aufgehoben (der TV berichtete).

 Prozess im Landgericht Bad Kreuznach. Foto: Uli Deck/Symbol

Prozess im Landgericht Bad Kreuznach. Foto: Uli Deck/Symbol

Trier. Weil er einen Rentner im Stadtteil Mariahof im Februar 2015 überfallen und brutal zusammengeschlagen haben soll, hatte das Trierer Landgericht im Februar 2016 einen 34-Jährigen zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Wenige Monate später hob der Bundesgerichtshof das Urteil allerdings auf: Die Erste Große Strafkammer hatte es versäumt, den Angeklagten während der Hauptverhandlung auf die Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts aufmerksam zu machen: Weil ein angeklagter mutmaßlicher Mittäter freigesprochen wurde, war der später Verurteilte vom Mittäter zum Haupttäter geworden. Auf diese Änderung der Anklage hätte das Gericht laut Strafprozessordnung hinweisen müssen.
Im Revisionsverfahren wird das Gerichtsverfahren nun komplett neu aufgerollt.

Alle Beweise müssen erneut bewertet, alle Zeugen noch einmal vernommen werden. Angesetzt sind für den Prozess, der am Montag, 7. November, 9 Uhr, vor der Dritten großen Strafkammer unter Vorsitz von Richter Armin Hardt beginnt, bislang sechs Verhandlungstage.

Der neuerliche Prozess darf für den Angeklagten nicht zu einer längeren Haftstrafe als die bereits verhängten neun Jahre führen. Der aus Mangel an Beweisen freigesprochene ursprüngliche Mitangeklagte darf zudem nicht noch einmal angeklagt werden.

Bei dem Indizienprozess waren damals viele Fragen offengeblieben, die Beweislage war dürftig. Am Tatort waren zudem DNA-Spuren von einer dritten Person festgestellt worden, die allerdings nicht ermittelt werden konnte. Was die Täter erbeuteten, ist ebenfalls unbekannt: Die Geldsumme von etwa 1200 Euro war von der Staatsanwaltschaft geschätzt worden. Auch der genaue Tatzeitpunkt steht nicht fest: Der Überfall soll laut neuer Anklageschrift "am 19. Februar oder am 20. Februar 2015" passiert sein.

Der bis zu diesem Zeitpunkt rüstige Rentner war durch das brutale Verbrechen zum Pflegefall geworden, er starb im Juni dieses Jahres im Alter von 85 Jahren. woc

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