Bürgeramt erhöht Gebühren

TRIER. (red) Laut einer Verordnung der Landesregierung wurden am 1. März die Gebühren für bestimmte Dienstleistungen des Bürgeramts erhöht. Für die Erteilung eines vorläufigen Personalausweises werden jetzt acht statt bisher vier Euro berechnet, eine einfache Auskunft aus dem Melderegister kostet nun sieben statt fünf Euro.

Abhängig vom Verwaltungsaufwand kann sich auch die Gebühr für die Melderegisterauskunft um bis zu 50 Euro erhöhen. Bisher betrug dieser Zuschlag maximal 25 Euro. Ferner wurden die Gebühren für die Erteilung verschiedener Gruppenauskünfte aus dem Melderegister angehoben. Genaue Informationen erteilt das Bürgeramt auf Anfrage.

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