Justiz Ex-Bürgermeister Busch rettet Teil seiner Pension

Koblenz/Waldrach · Bernhard Busch verliert nicht seine Ruhestandsbezüge. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat damit das Urteil des Verwaltungsgerichts Trier abgemildert. Mit einer auf drei Jahre befristeten Kürzung der Bezüge ahnden die Koblenzer Richter die jahrelangen Unregelmäßigkeiten bei der Dienstkostenabrechnung.

Der inzwischen aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzte frühere Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ruwer hatte Fahrtkosten für sich behalten, die der Verbandsgemeinde zugestanden hätten. Gegen das Urteil der Koblenzer Richter gibt es keine Rechtsmittel mehr.

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