Bürgerverein Pfalzel ist nun klageberechtigt

Trier-Pfalzel · Das rheinland-pfälzische Umweltministerium hat den Bürgerverein Pfalzel nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt, wie der Verein mitteilte. Damit kann der Bürgerverein von den besonderen Klagerechten des UmwRG Gebrauch machen, also gegen bestimmte umweltrechtliche Entscheidungen und Genehmigungen klagen.

Dazu waren zuvor nur Einzelpersonen berechtigt, die durch ein Vorhaben geschädigt werden könnten. Der Bürgerverein Pfalzel sieht sich durch die Anerkennung gestärkt. Er setzt sich seit fast zehn Jahren für die Verbesserung der Situation im Umfeld des Trierer Hafens ein. red

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