Polizeikontrollen Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle
Trier · Gegen zwei Personen hat die Bundespolizei am Wochenende auf dem Rastplatz Markusbesberg der A 64 Haftbefehle vollstreckt.
Zunächst wurde laut Mitteilung der Bundespolizei am Samstagmorgen eine 43-jährige Polin verhaftet. Gegen sie lag Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe entging sie einer 35-tägigen Haftstrafe und konnte, da sie einen Wohnsitz in Deutschland hat, ihre Reise fortsetzen.
Der zweite Festgenommene war in der Nacht zum Sonntag ein 22-jähriger Lette. Wegen Eigentumsdelikten lagen seit März 2019 zwei Europäische Auslieferungshaftbefehle der Generalstaatsanwaltschaft Lettlands vor. Dem Mann wird vorgeworfen, im August/September 2015 gemeinschaftlich mehrere Einbrüche begangen und dabei Gegenstände im Wert von rund 10 000 Euro gestohlen sowie im März 2019 ein Mobiltelefon im Wert von rund 500 Euro zerstört zu haben.
Nach Vorführung beim Amtsgericht Trier und Beschlussfassung durch die Richterin – vorläufige Inhaftnahme bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz – wurde er in die Justizvollzugsanstalt Trier gebracht.