Busfahrtkosten: Gericht bestätigt Trierer Urteil

Koblenz/Trier · Die Stadt Trier muss die Busfahrtkosten einer Schülerin aus dem Eifelkreis Bitburg-Prüm zur Freien Waldorfschule Trier nicht in voller Höhe erstatten. Maßgeblich ist nur der Weg vom Wohnort bis zur nächsten öffentlichen Schule.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier bestätigt.
Die Stadt Trier will nur die Fahrtkosten bis zur Realschule plus in Irrel (Eifelkreis Bitburg-Prüm) zahlen, weil das vom Wohnort der Schülerin die nächstgelegene öffentliche Schule ist. Dagegen hat die Mutter der Schülerin geklagt. Ihr Argument: Nicht eine Realschule plus sei dafür relevant, sondern eine Integrierte Gesamtschule (IGS) sei der Schulform Waldorfschule ähnlich. Die nächstgelegene IGS wiederum steht in Trier.
Das OVG gab hingegen der Stadt Trier recht. cus

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