Campingplatz Oberweis: Warten auf das Urteil

Koblenz/Bitburg/Oberweis. (scho) Das Oberverwaltungsgericht Koblenz beschäftigte sich gestern mit dem Sport- und Campingplatz Oberweis. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Trier entschieden, dass die Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land weder den Camping- noch den Sportplatz an den derzeitigen Pächter Alwin Köhler verkaufen darf, sondern die Anlage selbst betreiben oder an die Ortsgemeinde zurück geben muss (der TV berichtete).

Die VG wollte den Campingplatz wegen des Verluste schreibenden Schwimmbads los werden und Köhler dafür den Sportplatz verkaufen, um seine Stellflächen zu vergrößern - so er zusichert, das Schwimmbad weiter zu betreiben. Doch die 150 000 Euro, die die Ortsgemeinde für einen neuen Sportplatz bekommen sollte, decken noch nicht mal ein Viertel der Kosten. Die Ortsgemeinde will nun den Campingplatz lieber selbst betreiben. So legten beide Parteien Berufung ein.