Maskenpflicht in der Innenstadt City-Initiative Trier plädiert für freiwillige Maske statt Pflicht

Trier · Das Verwaltungsgericht gibt einem weiteren Eilantrag eines Bürgers gegen die Maskenpflicht in Trier statt.

 In der Trierer Fußgägerzone herrscht Maskenpflicht. Foto: Roland Morgen

In der Trierer Fußgägerzone herrscht Maskenpflicht. Foto: Roland Morgen

Foto: Roland Morgen

Soll die Pflicht, in der Trierer Innenstadt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, weiterhin bestehen? Diese Frage ist derzeit sehr umstritten. Erst am Dienstag hat das Verwaltungsgericht Trier einem Eilantrag stattgegeben, der gegen diese Pflicht gerichtet war. Allerdings möchte die Stadt Trier die Maskenpflicht weiterhin erhalten und wird deshalb beim Oberverwaltungsgericht Koblenz Beschwerde einlegen (der TV berichtete). Bis eine entsprechende Entscheidung getroffen ist, gilt die Maskenpflicht in der Trierer Innenstadt weiterhin. Wie das Verwaltungsgericht Trier mitteilt, wurde am Mittwoch einem weiteren, ähnlich gelagerten Eilantrag ebenfalls stattgegeben.

Der Handelsverband Region Trier forderte die Stadt Trier auf, die Allgemeinverfügung aufzuheben. „Diese Verfügung hätte nie erlassen werden dürfen“, kritisiert Alfred Thielen, Geschäftsführer des Handelsverbands, in einem Brief an den Trierer Dezernenten Andreas Ludwig. In benachbarten Oberzentren wie Koblenz, Mainz und Saarbrücken gebe es eine solche Allgemeinverfügung nicht.

Die City-Initiative Trier hatte im Oktober noch mit der Kampagne „WIR! …. zeigen Respekt!“ für das freiwillige Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der gesamten Fußgängerzone geworben. Wie steht die Initiative zu der Pflicht? „Es ist wichtig und richtig, die Stadt so sicher wie möglich zu machen“, sagt Patrick Sterzenbach, erster Vorsitzender der City-Initiative. „Wir hatten dafür Verständnis, als die Zahlen so explodiert sind und es die ganzen Einschränkungen gab. Aber jetzt ist die Stadt leer. Würde man wieder zu dem freiwilligen Tragen der Maske in der Innenstadt zurückgehen, könnte das vermutlich mehr erreichen als mit Zwang.“ Eine Maskenpflicht sei an Hochfrequenztagen wie dem Black Friday oder den Samstagen vor Weihnachten zwar durchaus angebracht. Aber so, wie die Situation derzeit in der Stadt ist, sei die Pflicht nicht notwendig.

Die Industrie- und Handelskammmer Trier hat sich für die sofortige Aufhebung der Maskenpflicht ausgesprochen. IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Glockauer: „Dafür gibt es – neben der nachvollziehbaren Entscheidung des Verwaltungsgerichts Trier – weitere sachliche Gründe: Aus epidemiologischer Sicht ist das Infektionsrisiko an der freien Luft als vergleichsweise gering einzuschätzen. Frequenzmessungen in der Trierer Innenstadt haben zudem ergeben, dass sich das Besucheraufkommen am ersten Samstag gegenüber dem Vorjahresmonat halbiert hat.“ Die Maskenpflicht sei ein Hemmnis für Kunden, Geschäfte in der Innenstadt aufzusuchen.

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