Corona 19 Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · Am heutigen Dienstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 19 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 15 aus dem Landkreis und 4 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen beträgt nunmehr 6850 (2594 in der Stadt Trier und 4256 im Landkreis Trier-Saarburg).

Corona: 19 Neuinfektionen im Landkreis und in der Stadt
Foto: dpa/Robert Michael

Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:

Stadt Trier: 55,6                   Landkreis Trier-Saarburg: 81,0

Seit gestern wurde dem Gesundheitsamt 22 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 1233, davon 1127 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 57 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 49 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder gesunken und liegt aktuell bei 507 – 39 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 354 im Landkreis und 153 in der Stadt Trier. 11 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

VG Hermeskeil: 685            VG Konz: 993              VG Ruwer: 420

VG Saarburg-Kell: 1096       VG Schweich: 615       VG Trier-Land: 447

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort