Die aktuellen Zahlen Corona: Fallzahlen in Trier und Kreis Trier-Saarburg sinken unter 50

Trier · (red) 21 Neuinfektionen mit dem Coronavirus sind dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Freitag gemeldet worden: zehn aus der Stadt Trier und elf aus dem Kreis Trier-Saarburg.

Corona: Fallzahlen in Trier und Kreis Trier-Saarburg sinken
Foto: dpa-tmn/Uwe Anspach

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt auf 4348 (1637 in Trier und 2711 im Kreis). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Trier bei 47,5 und im Landkreis bei 50,9 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 279 – fünf weniger als am Donnerstag. Diese verteilen sich wie folgt: 186 im Kreis und 93 in Trier.

Die Zahl der stationär behandelten Patienten beträgt aktuell 13 aus Trier/Trier-Saarburg. Acht Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier-Nord behandelt, einer im Kreiskrankenhaus Saarburg, drei im St.-Josef-Krankenhaus Hermeskeil und einer in einem anderen Krankenhaus.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Kreis wie folgt auf die Verbandsgemeinden:  Hermeskeil: 499; Konz: 675; Ruwer: 209; Saarburg-Kell: 667; Schweich: 365; Trier-Land: 296.

Die Situation in den Einrichtungen ist laut Gesundheitsamt weiter stabil. Aktuell gibt es in den Seniorenheimen in Trier und im Kreis kein aktives Infektionsgeschehen beziehungsweise Meldungen über Neuinfektionen. Auch die Situation in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in Hermeskeil und Trier hat sich zwischenzeitlich beruhigt. Dort gelten noch insgesamt sieben Menschen als erkrankt, die jedoch isoliert sind.

In Trier (Seniorenheim St. Irminen) und dem Kreis (Seniorenheim St. Franziskus Saarburg) wurden erste Altenheime mit der Zweitimpfung versehen. Aufgrund der aktuellen Lieferschwierigkeiten des Impfstoffs wurden die weiteren Zweitimpfungen um jeweils eine Woche verschoben.

Das Gesundheitsamt rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten: Abstands- und Hygieneregeln einhalten, einen Mund-Nasen-Schutz tragen, regelmäßig lüften, Hände regelmäßig waschen und desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum begrenzen!

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantäne, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auszudrucken.

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