Statistik Corona: 21 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis Weiterer Todesfall – Appell: Sorgsamkeit bei Familienbesuchen

Trier/Saarburg · Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Montag 21 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden – vier weniger als Montag vergangener Woche. Diese verteilen sich wie folgt: 15 aus dem Landkreis und sechs aus der Stadt Trier.

Corona: 21 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis
Foto: dpa/Jens Büttner

Ein älterer Patient aus dem Landkreis ist laut Gesundheitsamt im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Dies steht nicht im Zusammenhang mit Infektionsfällen in Senioreneinrichtungen. Damit sind bisher insgesamt 42 Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes gestorben, nunmehr 27 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 15 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus Infizierten steigt auf 3320 (1243 in der Stadt Trier und 2077 im Landkreis Trier-Saarburg). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in der Stadt Trier bei 97,7 und im Landkreis bei 192,1 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 559 – sechs weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 380 im Landkreis und 169 in der Stadt Trier. Unverändert 36 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 18 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier, elf im Kreiskrankenhaus Saarburg und sieben in anderen Krankenhäusern.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 342, VG Konz: 535, VG Ruwer: 152, VG Saarburg-Kell: 506, VG Schweich: 297, VG Trier-Land: 245.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg rät dringend, bei Familienbesuchen an den kommenden Festtagen auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten. Gerade beim Besuch älterer Familienmitglieder sollte darauf geachtet werden, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, wenn möglich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei Besuchen in Alten- und Pflegeheimen sind die dort gültigen Hygieneregeln strikt einzuhalten.

Gerade mit Blick auf die Weihnachtsfeiertage sollte man laut Gesundheitsamt nicht nur den eigenen Infektionsschutz, sondern auch den älterer und somit gefährdeter Personen im Blick haben. Daher empfiehlt es sich, vor Verwandtschaftsbesuchen die Zahl eigener Kontakte weitgehend zu reduzieren. Schnelltests seien in diesem Zusammenhang nur eine Momentaufnahme, die nicht mit einer absoluten Sicherheit verwechselt werden sollte. Eine Garantie, niemand anderen anzustecken, böten sie nicht, könne doch eine Ansteckung mit dem Corona-Virus unmittelbar nach einer Testung erfolgen. Ein negativer Schnelltest dürfe kein Grund sein, die Abstands- und Hygieneregeln zu vernachlässigen.

Bei einem positiven Befund gilt laut Gesundheitsamt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Nochmals wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

Alle Bürger werden aufgerufen, während des geltenden Lockdowns die Kontaktbeschränkungen einzuhalten.

(red)
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