Gesundheit Corona: 21 Neuinfektionen, zwei Todesfälle
Trier · Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 21 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet, sieben aus der Stadt Trier und 14 aus dem Landkreis.
Heute wurden dem Gesundheitsamt zwei weitere Todesfälle älterer Patienten aus dem Landkreis Trier-Saarburg im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet.
Die 7-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 40,3 sowie im Landkreis bei 41,5 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist zuletzt wieder leicht angestiegen und liegt aktuell bei 291 – zwölf mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 190 im Landkreis und 101 in der Stadt Trier. Noch fünf Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell in drei Krankenhäusern stationär versorgt.
Bisher sind insgesamt 97 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 77 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 20 aus der Stadt Trier.
Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 4441 (1674 in der Stadt Trier und 2767 im Landkreis Trier-Saarburg).
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:
VG Hermeskeil: 504, VG Konz: 691, VG Ruwer: 216, VG Saarburg-Kell: 678, VG Schweich: 375, VG Trier-Land: 303.
Im gemeinsamen Impfzentrum der Stadt Trier und des Landkreises Trier-Saarburg erhielten heute 275 Personen, zumeist Über-80-Jährige, ihre zweite Schutzimpfung gegen das Corona-Virus – drei Wochen nach ihrer ersten Impfung. Auch in den kommenden Tagen erhalten Personen ihre zweite Impfung
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.