Die aktuellen Zahlen Der Inzidenzwert für Trier ist wieder gestiegen
Trier/Saarburg · 26 weitere Infektionen mit dem Coronavirus wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Freitag gemeldet, 12 aus dem Landkreis und 14 aus der Stadt Trier. Ein Mann ist mit Corona gestorben - bei einem weiteren Patient wurde die britische Virus-Mutation nachgewiesen.
Ein älterer Patient aus dem Landkreis Trier-Saarburg ist im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Damit sind bisher insgesamt 99 Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 79 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 20 aus der Stadt Trier.
Bei einem weiteren Patienten aus dem Landkreis wurde die sogenannte britische Virus-Mutation nachgewiesen. Es handelt sich um jemanden, der offenkundig keinen Kontakt zu Menschen hatte, bei denen diese Virus-Variante bisher nachgewiesen wurde. Damit sind bisher fünf Infektionen bestätigt, die auf diese Virus-Mutation zurückzuführen sind. Weitere Kontaktermittlungen und Abstriche von bisher bekannten Kontaktpersonen wurden veranlasst. Weitere Verdachtsfälle sind in der Abklärung.
Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt auf 4572 (1717 in der Stadt Trier und 2855 im Landkreis Trier-Saarburg). Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 30,5 sowie im Landkreis bei 40,8 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner.
Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 260 – 14 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 187 im Landkreis und 73 in der Stadt Trier. Acht Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden aktuell noch in fünf Krankenhäusern stationär versorgt.
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 520; VG Konz: 704; VG Ruwer: 235; VG Saarburg-Kell: 697; VG Schweich: 389; VG Trier-Land: 310.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantäne, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.