Corona-Pandemie 51 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis Trier-Saarburg – Inzidenzen liegen über 80

Trier/Trier-Saarburg · Die Zahl der Neu-Infektionen in Trier und dem Kreis Trier-Saarburg steigt weiter. Am Donnerstag sind dem zuständigen Gesundheitsamt 51 neue positive Coronatests gemeldet worden.

Corona: 550 Menschen in Trier und Trier-Saarburg aktuell infiziert
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

51 weitere Infektionen mit dem Coronavirus wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Donnerstag gemeldet – 37 aus dem Landkreis und 14 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen beträgt nunmehr 6017 (2257 in der Stadt Trier und 3760 im Landkreis Trier-Saarburg).

Bisher wurden 631 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 564 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 40 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 27 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 86,1 sowie im Landkreis bei 85,0 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 550 – 15 mehr als am Mittwoch. Diese verteilen sich wie folgt: 350 im Landkreis und 200 in der Stadt Trier. Elf Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden (VG): VG Hermeskeil: 638, VG Konz: 893, VG Ruwer: 334, VG Saarburg-Kell: 970, VG Schweich: 526, VG Trier-Land: 399.

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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