Recht Nach der Arbeit zu Unrecht bei Kontrolle des Ordnungsamts aufgegriffen
Trier/Konz · Über sechs Einsprüche gegen von der Stadt Trier verhängte Corona-Bußgelder hat das Amtsgericht am Freitag entschieden. Unter anderem ist ein Verfahren gegen einen 28-jährigen Mann eingestellt, der zu Unrecht in eine Kontrolle geraten ist.
13.11.2020
, 16:35 Uhr

Ein 28-jähriger gebürtiger Saarburger ist am 31. März unschuldig in eine Corona-Kontrolle des Trierer Ordnungsamts geraten. Die Mitarbeiter warfen ihm vor, zu einer elfköpfigen Gruppe zu gehören, die sich dort getroffen habe, obwohl die dritte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu diesem Zeitpunkt nur ein Treffen mit einer Person außerhalb des eigenen Haushalts erlaubte. Dafür sollte er 1000 Euro Strafe zahlen.