Meinung Kommentar: Veranstalter von Corona-Demos müssen sich von Problemplakaten distanzieren

Trier · Warum die Ahndung problematischer Plakate schwierig ist und was die Veranstalter der Corona-Demos tun müssen, um ernstgenommen zu werden.

Kommentar: Welche Aussagen auf Corona-Demos sind von der Meinungsfreiheit gedeckt?
Foto: TV/Friedemann Vetter

Nicht jeder Nazi-Vergleich ist juristisch eindeutig als Volksverhetzung zu bewerten. Deshalb dauert es in jedem Einzelfall lang, bis ein Ergebnis da ist und ein Strafantrag gestellt werden kann. Trotz der Uneindeutigkeit ist es beunruhigend, dass die Staatsanwaltschaft Trier 2021 fast doppelt so viele Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung bearbeitet hat wie 2019, dem Jahr vor der Pandemie. 80 sind es an der Zahl.