Statistik Corona: 16 Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · 16 weitere Personen sind in Trier und im Kreis Trier-Saarburg mit dem Coronavirus infiziert. Die Zahlen im Detail.

Corona-Fallzahlen Trier und Trier-Saarburg: Die aktuelle Inzidenz
Foto: dpa-tmn/Oliver Berg

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Dienstag 16 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden – sieben aus dem Landkreis und neun aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Menschen beträgt nunmehr 7127 (2715 in der Stadt Trier und 4412 im Landkreis Trier-Saarburg).

Der Dienstagswert der Sieben-Tage-Inzidenz, also der Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche, liegt  laut Angaben des Robert-Koch-Institutes für die Stadt Trier bei 30,5  und für den Landkreis Trier-Saarburg bei 17,4.

Seit Montag wurden dem Gesundheitsamt 15 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet – darunter vier Nachweise der „indischen Variante“, die alle im Zusammenhang mit dem Indexfall stehen. Die Gesamtzahl der Virusmutationen beläuft sich auf 1525, davon 1415 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7., 77 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 und fünf Nachweise der „indischen Virusvariante“ B.1.617. Weitere 28 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 294 – 15 weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 198 im Landkreis und 96 in der Stadt Trier. Drei Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:  VG Hermeskeil: 699,            VG Konz: 1018,  VG Ruwer: 447, VG Saarburg-Kell: 1129,       VG Schweich: 636, VG Trier-Land: 483.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Trier-Saarburg rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

(red)
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