Pandemie Corona-Gemeinschaftsklinik in Trier wird wieder eröffnet

Trier · Die beiden Trierer Kliniken Brüderkrankenhaus und Mutterhaus werden ihr Corona-Gemeinschaftskrankenhaus wieder in Betrieb nehmen. Gleichzeitig wird es Einschränkungen bei den planbaren Behandlungen und Operationen geben.

 Das Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier wird wieder eröffnet.

Das Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier wird wieder eröffnet.

Foto: Roland Morgen

Das Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier wird ab Dienstag wieder eröffnet. Von da an sollen in dem von Brüderkrankenhaus und Mutterhaus betriebenen Krankenhaus wieder an Covid-19 erkrankte Patienten behandelt werden. Angesichts steigender Infektionszahlen und der Zunahme der intensivpflichtigen Covid-Patienten in beiden Kliniken hätten die Verantwortlichen der beiden Häuser beschlossen, die Corona-Intensivstation im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus ab kommenden Dienstag wieder zu eröffnen, heißt es in einer Mitteilung. „Ziel ist es, in Vorbereitung auf eine zu erwartende größere Zahl von Covid-Patienten sowie zunehmender Anfragen sowohl aus der Versorgungsregion als auch den Grenzgebieten die reguläre Patientenversorgung an den Hauptstandorten der beiden Krankenhäuser weitestgehend sicherzustellen und die Patientenströme weitestgehend zu trennen“, sagt Christian Sprenger, medizinischer Geschäftsführer des Klinikums Mutterhaus. Dies werde allerdings zu Einschränkungen im Routineprogramm sowie der sonstigen Patientenversorgung führen, damit ausreichend pflegerisches und ärztliches Personal für die zusätzlichen Intensivbetten zur Verfügung steht.

Christian Weiskopf, Regionalleiter der Bamherzigen-Brüder-Trier-Gruppe, Region Trier, sagt: „Die gemeinsame Versorgung an einem Standort dient auch dem Schutz der Mitarbeitenden in beiden Krankenhäusern.“

Die medizinisch dringliche Versorgung sei in beiden Häusern gewährleistet. Notfälle aller Art würden wie bisher 24 Stunden, sieben Tage die Woche behandelt. Das planbare OP-Programm und auch die übrige planbare Patientenversorgung würden jeweils an die Entwicklung der Situation angepasst. Der Besucherstopp in beiden Häusern gelte weiterhin mit den bisherigen Ausnahmen für bestimmte Patientengruppen.

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