Corona-Pandemie Inzidenz steigt in Trier auf 47 und im Landkreis Trier-Saarburg auf 35

Trier · 41 Neu-Infektionen am Wochenende und fünf am Montag: Die Inzidenz steigt in Stadt und Landkreis deutlich an. Ab Donnerstag könnten Einschränkungen im öffentlichen Leben die Folge sein.

Corona: Inzidenz in Trier steigt auf 48, in Trier-Saarburg auf 35
Foto: dpa/Robert Michael

Ein Corona-Patient aus Trier hat in seinem familiären Umfeld mehrere Angehörige und Bekannte mit dem Virus angesteckt. Die Infektionskette sorgt für einen sprunghaften Anstieg der Inzidenz in Trier. Und auch im Landkreis ist die Inzidenz deutlich gestiegen.

Am Wochenende verzeichnete das Gesundheitsamt Trier 41 Neu-Infektionen – 23 aus der Stadt und 18 aus dem Landkreis. Am Montag kamen fünf weitere Meldungen über Neuinfektionen dazu. Weil das Gesundheitsamt Trier die Neu-Infektionen am Wochenende teilweise erst nach der Stichzeit um 11 Uhr am Sonntag melden konnte, stieg wegen der Nachberechnung die Inzidenz am Montag sprunghaft an.

Das Landesuntersuchungsamt meldete am Montag für Trier eine Inzidenz von 47,5 und für den Landkreis von 35,5.

Laut der seit Montag geltenden neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes gelten dort, wo die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 35 liegt, neuerliche Vorsichtsmaßnahmen. In Restaurants, Museen, bei Konzerten und Hallensport zum Beispiel gilt dann wieder die 3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder (negativ) Getestete dürfen reingelassen werden beziehungsweise mitmachen. Zurzeit gelten in Innenräumen teilweise lediglich Abstandsregeln, Maskenpflicht und eine maximale Besucherzahl, die sich nach der Größe des Raums richtet.

Die strengere 3G-Regel gilt allerdings erst, wenn in einer Kommune an drei Tagen hintereinander die Inzidenz über 35 liegt. Und auch dann nicht direkt am Folgetag, sondern erst am übernächsten Tag. Wenn in Trier also am heutigen Montag, am Dienstag und am Mittwoch die 35er-Grenze überschritten werden sollte, gilt erst ab Freitag die 3G-Regel. Und das auch, wenn die Inzidenz am Donnerstag oder Freitag schon wieder unter 35 gefallen sein sollte.

Eingehalten müssen die verschärften Regeln dann so lange, wie die 35er-Grenze überschritten wurde: nach drei Tagen mit einer Inzidenz über 35 gelten die 3G-Regeln also drei Tage lang, nach fünf Tagen über 35 fünf Tage lang.

Die so genannte Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Infizierten, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, ist weiter irrelevant für diese Vorgaben der aktuellen Landesverordnung.

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