Corona-Pandemie Inzidenz in Trier und im Kreis Trier-Saarburg weiter über 50

Trier/Saarburg · 27 weitere Infektionen mit dem Coronavirus wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Freitag gemeldet, 13 aus dem Landkreis und 14 aus der Stadt Trier.

Corona: Inzidenz in Trier und im Kreis Trier-Saarburg weiter über 50
Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheits-ministeriums in der Stadt Trier bei 60,1 sowie im Landkreis bei 54,2 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen beträgt nunmehr 5322 (1979 in der Stadt Trier und 3343 im Landkreis Trier-Saarburg).

Insgesamt wurden bisher 291 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 253 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 17 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 21 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder gestiegen und liegt bei 403 – acht mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 266 im Landkreis und 137 in der Stadt Trier. 14 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden (VG): VG Hermeskeil: 599, VG Konz: 807, VG Ruwer: 290, VG Saarburg-Kell: 828, VG Schweich: 464, VG Trier-Land: 355.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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