Corona Sechs Neuinfektionen in Trier und im Landkreis – Zwei Verbandsgemeinden mit Inzidenz Null

Trier/Saarburg · Sechs weitere Infektionen mit dem Coronavirus wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Donnerstag gemeldet – zwei aus der Stadt Trier und vier aus dem Landkreis. Die weiteren Zahlen im Überblick

Corona: Sechs Neuinfektionen in Trier und im Kreis Trier-Saarburg
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen steigt auf nunmehr 7174 (2742 in der Stadt Trier und 4432 im Landkreis Trier-Saarburg).

Wert der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz am Donnerstag: Stadt Trier: 14,3; Landkreis Trier-Saarburg: 12,0.

Aktuelle Corona-Zahlen nun täglich auch per Twitter

Künftig kann man sich über die täglichen Fallzahlen und Inzidenzen im Kreis auch per Twitter informieren. Unter @LKTrierSaarburg findet man Tag für Tag die wichtigsten Neuigkeiten zur Corona-Lage.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt unverändert bei 239. Diese verteilen sich wie folgt: 158 im Landkreis und 81 in der Stadt Trier. Ein Patient befindet sich aktuell wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg im Vergleich zu Mittwoch wie folgt auf die Verbandsgemeinden (VG):

  • VG Hermeskeil: 700
  • VG Konz: 1028
  • VG Ruwer: 448
  • VG Saarburg-Kell: 1129
  • VG Schweich: 641
  • VG Trier-Land: 486

Damit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz inzwischen in zwei Verbandsgemeinden (Saarburg-Kell und Hermeskeil) bei null.

Seit Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt keine weiteren Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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