Corona-Pandemie 45 Neuinfektionen – Inzidenzen steigen in Trier und im Kreis wieder über 50

Trier/Saarburg · 45 weitere Infektionen mit dem Coronavirus wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Donnerstag gemeldet – 26 aus dem Landkreis und 19 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen beträgt nunmehr 5755 (2145 in der Stadt Trier und 3610 im Landkreis Trier-Saarburg).

Corona: Sieben-Tage-Inzidenz in Trier und im Kreis Trier-Saarburg über 50
Foto: dpa/Robert Michael

Bisher wurden 484 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 436 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 31 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 17 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in der Stadt Trier bei 51,1 sowie im Landkreis bei 60,2 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt bei 451 – 17 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 295 im Landkreis und 156 in der Stadt Trier. 11 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden (VG): VG Hermeskeil: 620, VG Konz: 855, VG Ruwer: 310, VG Saarburg-Kell: 933, VG Schweich: 502, VG Trier-Land: 390.

Impfen – Aktuelle Informationen online

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät daher unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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