Fehlende Masken und falsche Personalien „Corona-Spaziergang“ kann teuer werden

Trier · Inzwischen ist die Linie klar. Polizei und Verwaltungen werten die montäglichen Proteste gegen die Corona-Beschränkungen als Demonstrationen. Offen ist teilweise hingegen, ob und wie die Verstöße wegen Kontaktbeschränkungen oder das Versammlungsgesetz geahndet werden.

 In Bitburg trafen sich Mitte Januar Corona-Gegner, um bei einem sogenannten „Spaziergang“ ihren Unwillen über die Corona-Politik auszudrücken. Die Polizei kontrollierte die Einhaltung der Vorgaben und stieß dabei bei einigen Teilnehmern auf Widerstand.

In Bitburg trafen sich Mitte Januar Corona-Gegner, um bei einem sogenannten „Spaziergang“ ihren Unwillen über die Corona-Politik auszudrücken. Die Polizei kontrollierte die Einhaltung der Vorgaben und stieß dabei bei einigen Teilnehmern auf Widerstand.

Foto: Trierischer Volksfreund/Veronika Königer

Kurz vor Weihnachten 2021: In der Trierer Innenstadt kommen Menschen zusammen, um gegen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Nach Aussagen vieler Teilnehmer eher zufällig. Man sei nur wegen eines abendlichen Spaziergangs unterwegs gewesen, hieß es immer wieder. Ende vergangenen Jahres wussten die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden und die Polizei nicht immer auf Anhieb, wie mit diesen Versammlungen umzugehen ist.