Pandemie Corona: 32 Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Montag 32 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet worden – zwölf aus dem Landkreis und 20 aus der Stadt Trier.

Corona: Weitere Infizierte in Trier und dem Landkreis
Foto: dpa/Tom Weller

Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus Infizierten beträgt nunmehr 6427 (2429 in der Stadt Trier und 3998 im Landkreis Trier-Saarburg).

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt laut Angaben des Robert-Koch-Instituts in der Stadt Trier bei 77,1 und im Landkreis Trier-Saarburg bei 100,4.

Bisher wurden dem Gesundheitsamt 886 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 785 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 53 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351 (Korrektur zu gestern: drei Nachweise wurden der britischen statt der südafrikanischen Variante zugeordnet). Weitere 48 Fälle müssen laut Gesundheitsamt noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt am Montag bei 659 – 23 mehr als am Sonntag. Diese verteilen sich wie folgt: 404 im Landkreis und 255 in der Stadt Trier. 19 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 669

VG Konz: 953

VG Ruwer: 366

VG Saarburg-Kell: 1023

VG Schweich: 568

VG Trier-Land: 419

Stand Impfungen

Knapp ein Viertel der Einwohner des Kreises und der Stadt Trier hat eine Erstimpfung erhalten.

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand Montag) 39 577 Erstimpfungen und 13 861 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams beläuft sich auf 22,6 Prozent bei Erstimpfungen (58 946 Menschen) und 8,3 Prozent bei Zweitimpfungen (21 549 Menschen).

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken. 

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