Neuinfektionen Corona-Zahlen aus Trier: Höchster Stand seit einem Monat

Trier · In der Region Trier kam es zu neuen Corona-Infektionen. Das Gesundheitsamt bringt die Entwicklung teils mit den steigenden Fallzahlen in Luxemburg in Verbindung.

 In der Stadt Trier und im Kreis Trier-Saarburg wurden wieder mehr Corona-Neuinfektionen registriert. (Symbolbild)

In der Stadt Trier und im Kreis Trier-Saarburg wurden wieder mehr Corona-Neuinfektionen registriert. (Symbolbild)

Am Dienstag, den 6. Juli 2021 wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg zehn weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet – je fünf aus der Stadt Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg. In mindestens vier Fällen besteht ein Kontakt zu Luxemburg, wo die Fallzahlen zuletzt wieder deutlich ansteigen. Somit beträgt die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen 7223 (2767 in der Stadt Trier und 4456 im Landkreis Trier-Saarburg).

7-Tage-Inzidenz in Trier steigt mit neuen Corona-Zahlen an

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz bei nunmehr:

  • Stadt Trier: 10,8
  • Landkreis Trier-Saarburg: 6,7

Dem Gesundheitsamt wurden keine weiteren Nachweise von Virusvarianten gemeldet.

Corona-Fallzahlen in Trier und Kreis Trier-Saarburg

Die Zahl der aktuell Infizierten wird heute mit 31 angegeben. Diese verteilen sich wie folgt: 18 im Landkreis und 13 in der Stadt Trier. Aktuell befindet sich ein Patient aus der Region wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.

  • VG Hermeskeil: 700
  • VG Konz: 1033
  • VG Ruwer: 448
  • VG Saarburg-Kell: 1136
  • VG Schweich: 649
  • VG Trier-Land: 490

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln weiterhin beachten

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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