Gesundheit Corona: Weiterer Todesfall einer Patientin aus Trier

Trier /Saarburg · Am heutigen Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 28 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – zehn mehr als Sonntag vergangener Woche. Erneut ist eine Patientin in der Stadt Trier gestorben.

Coronainfektionen in Stadt und im Landkreis: Weiterer Todesfall einer Patientin aus Trier
Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

(red) Am Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 28 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – zehn mehr als Sonntag vergangener Woche. Erneut ist eine ältere Patientin aus der Stadt Trier im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben.Die Zahlen verteilen sich wie folgt: 19 aus dem Landkreis und 9 aus der Stadt Trier.

Die 7-Tage-Inzidenz ist weiter angestiegen und liegt in der Stadt Trier bei 120,1 und im Landkreis bei 112,5 Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der Infizierten ist leicht gesunken und liegt aktuell bei 457 Personen, 281 im Landkreis und 176 in der Stadt Trier – 21 weniger als gestern. 31 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung, 20 hiervon im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier und 7 im Kreiskrankenhaus Saarburg.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 2857 (1112 in der Stadt Trier und 1745 im Landkreis Trier-Saarburg). Damit sind bisher insgesamt 34 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, 21 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und nunmehr 13 aus der Stadt Trier.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 308 VG Konz: 386 VG Ruwer: 131, VG Saarburg-Kell: 421 VG Schweich: 272 VG Trier-Land: 227.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, regelmäßig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und zu lüften sowie Kontakte auch im privaten Umfeld auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt bei Haushaltsangehörige die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort