Trier/Saarburg Corona: Inzidenz im Landkreis steigt wieder an

Trier/Saarburg · Nachdem die Inzidenzzahlen in Stadt und Kreis stark zurükgegangen sind, steigen sie nun wieder an. Besonders auffällig in Trier-Saarburg.

Coronazahlen am 10. Mai: Inzidenz im Landkreis steigt wieder an
Foto: dpa/Patrick Pleul

Am Sonntag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 21 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 15 aus dem Landkreis und sechs aus der Stadt Trier. Der Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liegt damit laut Angaben des Robert-Koch-Institutes in der Stadt Trier bei 59,2 und im Landkreis Trier-Saarburg bei 75,6. Damit ist die Inzidenz wieder leicht angestiegen, nachdem sie am Samstag im Kreis bei 67,6 gelegen hat und in der Stadt Trier bei 59,2. Noch am Samstag sind dem Gesundheitsamt 27 weitere Infektionen gemeldet worden: 23 aus dem Landkreis und 4 aus der Stadt Trier.

Insgesamt beträgt die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen nunmehr 6811 (2583 in der Stadt Trier und 4228 im Landkreis Trier-Saarburg).

Seit Samstag wurden dem Gesundheitsamt keine neuen Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet. Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 539 – einer mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 358 im Landkreis und 181 in der Stadt Trier. Sechs Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 683, VG Konz: 991, VG Ruwer: 408, VG Saarburg-Kell: 1093, VG Schweich: 611, VG Trier-Land: 442.

Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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