Kolumne Straßenkampf Bitte Rettungsgasse bilden! Vom Leerraum, wo andere Hirn haben

Trier · Warum schaffen es die Menschen nicht, Rettungskräften Platz zu machen? Eine vernünftige Erklärung gibt es nicht.

Das Bilden einer Rettungsgasse ist gesetzlich vorgeschrieben
Foto: dpa/Jens Kalaene

Dort, wo normale Autofahrer ihr Hirn haben, haben manche anscheinend ein Vakuum. Anders ist es einfach nicht zu erklären, dass sie nicht in der Lage sind, Notfallhelfern Platz zu machen. Eine andere vernünftige Erklärung gibt es nicht – zum Beispiel für die Situation am vergangenen Sonntagvormittag. Auf der A64 Richtung Luxemburg bildet sich da ein Stau. Kurz vor der Sauertalbrücke geht nichts mehr, weil ein Wohnmobil durch eine Gasverpuffung stark beschädigt worden ist. Die Feuerwehr muss raus, um die Situation vor Ort zu kontrollieren, kommt aber nicht durch, weil ein paar Autofahrer sie nicht durchlassen.

Vielleicht grölen sie Schlager aus dem Radio mit. Vielleicht sind sie unkonzentriert, weil sie vergessen haben, die Klimaanlage einzuschalten. Vielleicht ist es das Vakuum an der Stelle der grauen Zellen. Auf jeden Fall machen sie nicht Platz. Ein Einsatzwagen muss sogar komplett anhalten.

Die Autofahrer müssen jetzt nicht nur 200 bis 320 Euro Strafe zahlen. Sie bekommen auch zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und ein einmonatiges Fahrverbot. Das ist nicht nur teuer für sie, sondern kann beruflich wie privat auch ziemlich unangenehm werden – alles Punkte, die für die Vakuumthese sprechen.

Im besten Fall haben die Fahrer, die keine Rettungsgasse bilden, eine wichtige Fahrstunde verpasst. Deshalb nochmal zum Nachlesen: Zwar taucht in der Straßenverkehrsordnung das Wort „Rettungsgasse“ nicht auf. Gesetzlich vorgeschrieben ist das Schaffen von Freiraum für Rettungsfahrzeuge trotzdem. Die Regel ist in Paragraf 11, der sich mit besonderen Verkehrslagen befasst. „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Die Polizei ergänzt in ihrer Meldung zu dem Vorfall am Sonntag: „Grundsätzlich gilt es, die Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr zu bilden. Fahrbahnwechsel sind zu unterlassen und das Durchfahren der Gasse hat zu unterbleiben.“ Also, liebe Rettungsgassenverweigerer: Füllt das Vakuum mit Wissen, oder tut zumindest so, als wäret ihr dazu in der Lage, und macht verdammt nochmal Platz! Immer locker bleiben. Grüße aus dem Straßenkampf.

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