Das Ende einer langen Reise

Beamte des Hauptzollamts Koblenz haben auf der Autobahn 60 bei Prüm einen Schleuser-LKW gestoppt. Im Laderaum befanden sich zwei Frauen und zwei Kinder aus dem Irak. Sie sollten in die Niederlande gebracht werden.

Prüm. Wieder einmal ein sehr gutes Gespür hatten die Beamten des Hauptzollamtes Koblenz bei einer Routine-Kontrolle auf der A 60 bei Prüm. Den Zöllnern war ein niederländischer Lieferwagen aufgefallen, und sie entschlossen sich zu einer Kontrolle.

Fahrerin des Wagens war eine niederländische Staatsbürgerin, die aus dem Irak stammt. Begleitet wurde sie von einem Mann, vermutlich ebenfalls irakischer Herkunft, der sich aber nicht ausweisen konnte. Bei der Kontrolle des Laderaums entdeckten die Zollbeamten auf einem provisorisch hergerichteten Bett zwei Frauen und zwei Kinder, ebenfalls aus dem Irak. Nur eine der Frauen hatte eine amerikanische Greencard vorzuweisen.

Weiter Weg quer durch Europa



Nach den bisherigen Ermittlungen des Hauptzollamts Koblenz hat die Fahrerin versucht, ihre Familie aus dem Irak ebenfalls in die Niederlande zu bringen. Bei einer der beiden Frauen auf der Ladefläche handele es sich um die Schwester der Fahrerin.

Die Familie hat einen weiten Weg quer durch Europa hinter sich. Wie die Bundespolizei berichtet, soll die Familie bereits Ende vergangenen Jahres per LKW von Bagdad nach Deutschland geschleust worden sein.

Jetzt sollte die Reise weiter in Richtung Niederlande gehen. Angeblich sind auch 15 000 Euro für den Transport geflossen, was jedoch bei familiären Motiven für die Schleusung rätselhaft erscheint.

Gegen die Familie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Sie wurde in eine Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende nach Trier gebracht, wo die Familie auch einen Antrag auf Asyl in der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat.

Gegen die niederländische Fahrerin wird wegen des Verdacht auf Schleusung ermittelt. Die Untersuchungen der Bundespolizei sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Extra Abschiebungen von Asylbewerbern in Krisenregionen: Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland. In Paragraf 60 wird geregelt, in welchen Fällen nicht abgeschoben werden darf. In Absatz 7 heißt es: "Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat ist abzusehen, wenn er dort als Angehöriger der Zivilbevölkerung einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikts ausgesetzt ist." Derzeit werden faktisch wegen der aktuellen Sicherheitslage keine Abschiebungen in den Irak vorgenommen. Zuständig sind im Normalfall die Ausländerämter der Kreisverwaltungen, die Bundespolizei hilft bei der Durchführung. Das Auswärtige Amt rät derzeit von Abschiebungen in den Irak ab. (ch)

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