"Das ist Verleumdung"

Der Taxistreit in Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach wird voraussichtlich die Gerichte beschäftigen. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat Strafanzeige gegen den Bernkastel-Kueser Taxiunternehmer Thomas Priwitzer gestellt. Seine Aussage, "die in Traben-Trarbach getötete Frau könnte noch leben, wenn die Betriebspflicht für Taxen von der Kreisverwaltung geklärt wäre", erfüllt aus Sicht der Verwaltung den Tatbestand der Verleumdung.

 Taxis am Moselufer in Bernkastel-Kues: Im Streit um die Nachtfahrten geht die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in die Offensive. TV-Foto: Winfried Simon

Taxis am Moselufer in Bernkastel-Kues: Im Streit um die Nachtfahrten geht die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in die Offensive. TV-Foto: Winfried Simon

Bernkastel-Kues/Traben-Trarbach. Der Fall der tödlich verunglückten Frau in der Nacht zum 21. November schlägt weiter Wellen. Die Fußgängerin war von einem Auto überrollt worden und starb noch an der Unfallstelle. Zuvor hatte ein Gastwirt versucht, für die Frau ein Taxi zu besorgen. Er hatte aber keinen Erfolg, weil in Bernkastel- Kues und Traben-Trarbach wegen der nach ihrer Sicht ungeklärten Betriebspflicht verschiedene Unternehmen die Nachtfahrten eingestellt haben (der TV berichtete).

Die Kreisverwaltung teilte mit, dass in Rheinland-Pfalz keine Kreisverwaltung die Betriebspflicht näher geregelt habe. Dies habe auch der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. - Priwitzer ist dort im Beirat der Fachsparte Droschken- und Mietwagenverkehr - bestätigt. Diese Rechtslage sei Priwitzer bekannt. Deshalb seien seine Aussagen verleumderisch. Die Kreisverwaltung werde Strafanzeige erstatten.

Priwitzer und sein Traben-Trarbacher Kollege Ulrich Seinsche haben die Nachtfahrten eingestellt, weil sie dem Kreis in Sachen Betriebspflicht Untätigkeit vorwerfen.

"Dienstplan ist ein bürokratisches Monster"



Die Kreisverwaltung hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten sehr wohl versucht, eine speziell für den Standort Bernkastel-Kues geltende Regelung zu finden. Sie bat die drei Taxiunternehmen Priwitzer, Edringer und Trös, eigene Vorschläge für einen Dienstplan zu machen - vergeblich, woraufhin die Kreisverwaltung ihrerseits einen Dienstplanentwurf vorlegte.

Dieser sah vor, dass die Unternehmer je nach Anzahl ihrer Taxen Nachteinsätze fahren. Doch Priwitzer und Edringer lehnten laut Kreisverwaltung diesen Vorschlag ab, während Trös zustimmte. Priwitzer und Edringer hätten hingegen einen Dienstplan unabhängig von der Betriebsgröße gefordert.

Hintergrund: Edringer fährt mit drei Taxen, Priwitzer mit acht und Trös mit einem. Das würde bedeuten, dass Trös ebenso oft nachts Dienst machen müsste wie die beiden anderen Unternehmer. Trös vermutet, dass Priwitzer unliebsame Konkurrenten verdrängen will. Ähnlich sieht das die Kreisverwaltung: Der von Priwitzer erhobene Vorwurf, die kleinen Unternehmen würden sich die Rosinen herauspicken, sei sachlich nicht nachvollziehbar. Es dränge sich der Verdacht auf, dass Priwitzer sich Wettbewerbsvorteile verschaffen wolle.

Laut Kreisverwaltung hat bei einem Gespräch im Juni ein Vertreter des Verbandes des Verkehrsgewerbes Rheinland e.V. von einem verpflichtenden Dienstplan "als bürokratischem Monster" abgeraten. Der Verband nahm gestern ebenfalls zum dem Thema Stellung. Dort heißt es: "Die 24-stündige Betriebspflicht ist die Regel. Die Genehmigungsbehörde kann abweichen, wenn das Verkehrsaufkommen dies zulässt. Falls sich die Unternehmer nicht einigen, der Betriebspflicht gerecht zu werden, kann die Genehmigungsbehörde dies durch Dienstpläne regeln."

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