Das Opfer ist erst zwölf

Trier · Die Staatsanwaltschaft klagt einen 21-jährigen Schrotthändler aus Trier-Nord an, eine Zwölfjährige sexuell missbraucht zu haben. Wegen dieses Falls sind die Familien des Tatverdächtigen und des Opfers am 8. Juli vor dem Nordbad aufeinander losgegangen.

Die Polizei musste dazwischen gehen und konnte die Situation schließlich nach dem Eintreffen von Verstärkung entschärfen. Mit enormer Intensität stritten zwei Gruppen direkt vor dem Nordbad.

15 Menschen bildeten ein Gewühl, schrien, gestikulierten, schubsten. Bei einem der Streithähne fand die Polizei eine Gaspistole, er wurde vorläufig festgenommen.

Das konsequente Eingreifen der Polizei hat den Zoff beendet, bevor er seinen Höhepunkt erreichen konnte und Beteiligte verletzt wurden. Doch auch wenn der Streit zweier Familien an diesem Tag glimpflich endete, hat er offenbar einen schwerwiegenden und tragischen Ursprung.

"Es geht um eine Vergewaltigung", erzählte ein Trier-Norder Nachbar kurze Zeit nach dem Streit dem TV. "Die Familie des Opfers will Rache, und da wird es mit Sicherheit auch nochmal richtig krachen."

Die Polizei bestätigte nach der Vernehmung einiger Beteiligter, dass sich die Auseinandersetzung zwischen den beiden Familien auf ein "zurückliegendes Ereignis" beziehe.

Um dieses Ereignis wird sich nach TV-Informationen in der kommenden Woche eine Verhandlung vor dem Landgericht Trier drehen. Die erste große Jugendkammer wird am 4. August den Prozess gegen einen 21-jährigen Schrotthändler aus Trier-Nord eröffnen - wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Sein Opfer sei erst zwölf gewesen, so das Gericht.

"Sexuelle Handlungen" in einem Kellerraum

Die Tat habe sich im April im Kellerraum eines Mehrfamilienhauses in Trier-Nord abgespielt, sagt der Medienreferent des Landgerichts, Günther Köhler. Täter und Opfer kennen sich seit langem, das Mädchen sei sogar in den Angeklagten verliebt gewesen. Was in jenem Keller geschah, beschreibt Köhler als "sexuelle Handlungen". Dabei soll dem Angeklagten das Alter des Kindes bewusst gewesen sein.

"Einen Tag später hat das Kind sich einem Bekannten offenbart", so der Medienreferent des Landgerichts. Der Beschuldigte wurde sofort festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. "Er bestreitet die Tat und behauptet, das Mädchen würde ihn wahrheitswidrig belasten", sagt Köhler.

Der Prozess beginnt am Mittwoch, 4. August, um 13.30 Uhr vor dem Landgericht Trier.

Extra

Sexueller Missbrauch von Kindern ist laut Definition des Gesetzgebers eine "Verletzung der ungestörten Entwicklung des Kindes durch vorzeitige sexuelle Erlebnisse". Wer noch keine 14 ist, gilt rechtlich als Kind. Jede sexuelle Handlung an Kindern - auch solche ohne Körperkontakt, beispielsweise das Ansehen eines Pornofilms gemeinsam mit einem Kind - ist ein Missbrauch und wird bestraft. Die Höhe der Strafe regelt Paragraph 176 des Strafgesetzbuchs. Tätern drohen Freiheitsstrafen mit einer Länge von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

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