"Das Risiko minimieren"

Trier · Die Stadt Trier ist im Prozess um das tödliche Baumunglück vom November 2012 so hart kritisiert worden, als säße sie ebenfalls auf der Anklagebank. Am Tag nach dem Urteil nimmt die Verwaltung vorsichtig Stellung: "Die Konsequenz kann nur sein, die Risiken einer Wiederholung so weit wie irgend möglich zu minimieren."

 Auch eine Folge des Unglücks vom November 2012: en gefällter Baum am Nikolaus-Koch-Platz Im Hintergrund ist das Gerichtsgebäude zu sehen, in dem der Prozess zur umgestürzten Kastanie läuft. TV-Foto: Friedemann Vetter

Auch eine Folge des Unglücks vom November 2012: en gefällter Baum am Nikolaus-Koch-Platz Im Hintergrund ist das Gerichtsgebäude zu sehen, in dem der Prozess zur umgestürzten Kastanie läuft. TV-Foto: Friedemann Vetter

Trier. Der Prozess gegen einen 53-jährigen Gärtnermeister des Trie rer Grünflächenamts ist vorbei. Strafrichter Wolf-Dietrich Strick hat ihn am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung schuldig gesprochen (der TV berichtete mehrmals). Der Angestellte der Stadt habe eine Zweitkontrolle einer morschen Kastanie nicht durchgeführt und damit nicht verhindert, dass der Baum im November 2012 umfiel und zwei Menschen unter sich begrub. Ob der Verurteilte Berufung einlegen wird, steht noch nicht fest.
Damit sind bei weitem noch nicht alle Einzelheiten des tragische Unglücks aufgeklärt. "Eklatante Organisationsmängel" warf Strafrichter Wolf-Dietrich Strick der Stadtverwaltung in seiner Urteilsbegründung vor. Der erfahrene Jurist ließ keine Zweifel an seiner Überzeugung aufkommen, dass der beschuldigte Gärtnermeister nicht der einzige Verantwortliche innerhalb des Rathauses ist. Doch da er nur über Schuld oder Unschuld des Angeklagten befinden konnte und durfte, musste die Frage nach weiteren Verantwortungsträgern vorerst offen bleiben.
"Die Stadt kann und wird sich derzeit inhaltlich nicht zu dem Urteil äußern", sagt Hans-Günther Lanfer vom Trierer Presseamt am Freitag. "Wir müssen zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und dann intern auswerten." Eine erste Beratung plane der Stadtvorstand am kommenden Montag.
Lanfer betont ausdrücklich: "Ungeachtet dieser juristischen Gesichtspunkte nimmt die Stadt den Abschluss des Prozesses zum Anlass, nochmals ihr tief empfundenes Bedauern über das schreckliche Ereignis mit den tragischen Folgen zum Ausdruck zu bringen." Gisela Schrage, die Frau des Trierer Mundartexperten Walter Schrage, verlor durch den Unfall ihr Leben, ein Jurist wurde schwer verletzt. Lanfer: "Die Konsequenz kann nur sein, die Risiken einer Wiederholung so weit wie irgend möglich zu minimieren."
Oberbürgermeister Klaus Jensen und Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani sind am Freitag nicht in der Verwaltung erreichbar. Auch wenn sie es wären, würde ihnen das Rechtsamt der Stadt wahrscheinlich empfehlen, sich nicht zu äußern. Denn noch hat die Staatsanwaltschaft nicht entschieden, auf der Basis des Unglücks vom November 2012 weitere Anklagen zu erheben, aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch. Richter Strick hat bereits während des Prozesses ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Anklageerhebung auch gegen einen weiteren Mitarbeiter des Grünflächenamts infrage komme: Der für die kranke Kastanie zuständige Baumprüfer - einer von insgesamt zwei im Dienst der Stadt - war laut eigener Aussage am 1. Oktober am Baum, hat Mängel dokumentiert und den Eintrag der Zweitkontrolle zwar gesehen, aber nicht innerhalb des Amts nachgefragt, warum diese Kontrolle noch aussteht. "Dieser Mann hat mindestens so viel Verantwortung zu tragen wie der Angeklagte", so Strick.
Auch auf zivilrechtlicher Ebene wird der Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiter verhandelt. Die Schadenersatzansprüche des schwer verletzten Unfallopfers und der Hinterbliebenen der Verstorbenen muss der Angeklagte, falls gegen ihn entschieden wird, nicht notwendigerweise selbst begleichen. Sie können von einer Haftpflichtversicherung der Stadt aufgefangen werden. Seine Geldstrafe von 4800 Euro und die hohen Kosten des Strafverfahrens muss der Gärtnermeister dagegen selbst tragen, hier darf ihn die Stadt nicht unterstützen.

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